Was bedeutet „10:1“, „20:1“ oder „50:1“ bei Pflanzenextrakten?

Auf vielen Nahrungsergänzungsmitteln mit Pflanzenextrakten findet man Angaben wie 5:1, 10:1 oder 20:1. Diese Zahlen beschreiben das sogenannte Extraktverhältnis beziehungsweise Drug Extract Ratio (DER).
Die kurze Antwort: Ein Verhältnis von 10:1 bedeutet vereinfacht, dass etwa 10 Teile pflanzlicher Ausgangsstoff verwendet werden, um 1 Teil Extrakt herzustellen. Die Angabe beschreibt also, wie stark der pflanzliche Rohstoff bei der Extraktion konzentriert wurde.
Was bedeutet 10:1 genau?
Bei einem 10:1-Extrakt werden beispielsweise 10 Teile Pflanzenmaterial eingesetzt, um 1 Teil Extrakt zu erhalten.
Vereinfacht dargestellt:
- 5:1 = 5 Teile Pflanzenmaterial → 1 Teil Extrakt
- 10:1 = 10 Teile Pflanzenmaterial → 1 Teil Extrakt
- 20:1 = 20 Teile Pflanzenmaterial → 1 Teil Extrakt
- 50:1 = 50 Teile Pflanzenmaterial → 1 Teil Extrakt
Die Europäische Arzneimittel-Agentur definiert das DER als Verhältnis zwischen der Menge des verwendeten pflanzlichen Ausgangsstoffs und der daraus gewonnenen Menge des Extrakts.
Bedeutet ein höheres Extraktverhältnis automatisch ein besseres Produkt?
Nein.
Ein 20:1- oder 50:1-Extrakt ist nicht automatisch hochwertiger als ein 10:1-Extrakt.
Für die Beurteilung eines Pflanzenextrakts sind auch andere Angaben wichtig:
- welche Pflanze und welcher Pflanzenteil verwendet wurden,
- welches Extraktionsverfahren eingesetzt wurde,
- welches Extraktionsmittel verwendet wurde,
- wie hoch die Tagesportion ist,
- ob der Extrakt auf bestimmte Inhaltsstoffe standardisiert wurde.
Das Extraktverhältnis allein sagt deshalb nicht aus, welches Produkt „stärker“ oder besser geeignet ist.
Extraktverhältnis oder Wirkstoffgehalt – was ist der Unterschied?
Diese beiden Angaben sollte man nicht verwechseln.
Das Extraktverhältnis beschreibt das Verhältnis zwischen Pflanzenmaterial und gewonnenem Extrakt.
Eine Standardisierung gibt dagegen an, ob ein bestimmter charakteristischer Pflanzeninhaltsstoff in definierter Menge enthalten ist.
Ein Produkt kann also beispielsweise einen 10:1-Extrakt enthalten, ohne dass daraus automatisch hervorgeht, wie hoch der Gehalt eines bestimmten Pflanzenstoffs ist.


Beispiele bei Bioherba
Auch bei Bioherba finden sich zahlreiche Produkte mit 10:1-Pflanzenextrakten.
Zum Beispiel:
- Sauerkirsche Extrakt 380 mg
- Oregano Extrakt 250 mg
- Schwarzkümmel Extrakt 300 mg
- Yamswurzel Extrakt 330 mg
- Shatavari Extrakt 440 mg
- Artischocke Extrakt 250 mg
Bei diesen Produkten wird jeweils ein konzentrierter Pflanzenextrakt im Verhältnis 10:1 eingesetzt.
Worauf sollte man beim Vergleich achten?
Beim Vergleich von Pflanzenextrakten lohnt sich deshalb ein Blick auf mehrere Angaben gleichzeitig:
- Extraktverhältnis
- Extraktmenge pro Kapsel
- empfohlene Tagesportion
- verwendeter Pflanzenteil
- Standardisierung
- weitere Inhaltsstoffe
Ein höheres Verhältnis kann auf eine stärkere Konzentration des Ausgangsmaterials hinweisen – es ersetzt aber nicht den Blick auf die gesamte Produktzusammensetzung.






