Nahrungsergänzungsmittel abgelaufen – kann man sie noch verwenden?

Auf Nahrungsergänzungsmitteln findet man in der Regel ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Ist dieses Datum überschritten, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass das Produkt von einem Tag auf den anderen unbrauchbar geworden ist.
Die kurze Antwort: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein klassisches „Verfallsdatum“. Es gibt an, bis wann der Hersteller bei ungeöffneter Verpackung und richtiger Lagerung die angegebenen Eigenschaften und Nährstoffmengen des Produkts gewährleistet.
Was bedeutet „mindestens haltbar bis“?
Nahrungsergänzungsmittel gelten rechtlich als Lebensmittel. Deshalb tragen sie normalerweise ein Mindesthaltbarkeitsdatum.
Bis zu diesem Zeitpunkt soll das korrekt gelagerte Produkt unter anderem seine vorgesehenen Eigenschaften und die deklarierte Nährstoffmenge behalten. Nach Ablauf des MHD ist ein Nahrungsergänzungsmittel also nicht automatisch verdorben. Allerdings ist die auf der Verpackung angegebene Nährstoffmenge nur bis zum MHD gewährleistet.
Kann man ein Produkt nach dem MHD noch verwenden?
Das hängt vom Produkt und von seiner bisherigen Lagerung ab.
Besonders wichtig sind:
- War die Verpackung richtig verschlossen?
- Wurde das Produkt kühl und trocken gelagert?
- War es vor direkter Sonne und Hitze geschützt?
- Haben sich Geruch, Farbe oder Konsistenz verändert?
Produkte mit empfindlichen Bestandteilen wie Fettsäuren oder fettlöslichen Vitaminen verdienen nach Ablauf des MHD besondere Aufmerksamkeit, da ihre Qualität beispielsweise durch Oxidation stärker beeinträchtigt werden kann.
Was gilt nach dem Öffnen?
Wichtig: Das MHD bezieht sich grundsätzlich auf die ungeöffnete Verpackung bei korrekter Lagerung.
Nach dem Öffnen können Sauerstoff, Feuchtigkeit und andere Umwelteinflüsse schneller auf das Produkt einwirken. Wenn auf der Verpackung beispielsweise steht „Nach dem Öffnen innerhalb von 60 Tagen verbrauchen“, sollte diese Angabe beachtet werden.


Wann sollte man ein Produkt besser nicht mehr verwenden?
Ein Nahrungsergänzungsmittel sollte im Zweifel nicht weiterverwendet werden, wenn:
- ein ungewöhnlicher oder ranziger Geruch entstanden ist,
- die Kapseln oder Tabletten sichtbar verändert sind,
- Feuchtigkeit in die Verpackung gelangt ist,
- die Verpackung beschädigt wurde,
- die vorgeschriebenen Lagerbedingungen nicht eingehalten wurden.
Fazit
Ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet nicht automatisch, dass ein Nahrungsergänzungsmittel sofort entsorgt werden muss. Entscheidend sind Produktart, Lagerung und Zustand.
Wer unsicher ist, sollte sich an die Angaben auf der Verpackung halten und im Zweifel den Hersteller oder Händler kontaktieren.




